KOSTENÜBERNAHME:
Bei Vorlegen einer Heilmittelverordnung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten der logopädischen Therapie. Bei Kindern werden die Kosten komplett übernommen. Patienten über 18 Jahre müssen, sofern nicht befreit, einen gesetzlichen Eigenanteil übernehmen.